Was ist zu tun im Todesfall ??

   

Das müssen Sie erledigen :

Das können wir Ihnen abnehmen :

Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen
Arzt rufen,
der den Totenschein ausfüllt.

Die wichtigsten Papiere des
 Verstorbenen bereithalten.

Bei Ledigen, Geburtsurkunde
oder Stammbuch.

Bei Verheirateten, Geschiedenen
oder Verwitweten,
 Heiratsurkunde (Familien-Stammbuch)

Mitglieds- und Beitragsbescheinigungen
von Verbänden
 und Organisationen, die Sterbegelder
oder Beihilfen zahlen.

Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden

Rentenversicherungsnummer
Beauftragen Sie das Bestattungsunternehmen
Ihres Vertrauens.

Bestattungen  Karl Kiene
Westerstr.24-25
38448 Fallersleben
Telefon : 0 53 62  96 09 0
Fax : 0 53 62  96 09 26

24 Stunden dienstbereit


Sarg und Ausstattung bestimmen.

Den Arbeitgeber des Verstorbenen
benachrichtigen
und Restgehalt bzw.- lohn auszahlen lassen.

Fortsetzung des Versicherungsschutzes
für Witwen,
Witwer und Waise bei der
Krankenkasse beantragen.
Seit dem 1.1.2004 wird kein
Sterbegeld mehr bezahlt.

Bei zuständigen Träger der
Rentenversicherung
die Witwen, Witwer und
Waisenrente beantragen.

Das Testament beim Notar
oder Amtsgericht überreichen
und nach Eröffnung den
Erbschein beantragen.

Gas, Strom, Telefon,
Rundfunk, Fernsehen,

Zeitungen und Zeitschriften kündigen.

Dauer- und Abbuchungsaufträge
bei Banken und
Sparkassen und Bausparkassen
ändern oder stornieren.

Die Mitgliedschaft des Verstorbenen bei Vereinen,
Verbänden und Organisationen kündigen

 

Dem Einwohneramt (Meldestelle)
den Sterbefall anzeigen, und
die Abmeldung vornehmen.

Sterbeurkunden vom Standesamt
des Sterbeortes ausstellen lassen.

Gestaltung der Trauerfeier abstimmen.

Termin der Bestattung mit dem
Friedhofsamt abstimmen,
Kauf der Grabstätte in Auftrag geben.

Den Geistlichen oder Redner
und gegebenenfalls
Sänger und Musiker bestellen.

Traueranzeigen und Danksagungen
bestellen und aufgeben.

Sterbegeld, Beihilfe
und Auszahlung
von Leistungen beantragen bei:

Lebens- und Sterbegeld-
Versicherungen,
Betriebliche Pensions-
und Sterbekasse,
Berufsgenossenschaften
 (bei Tod durch Betriebskrankheiten
oder Unfall),
Versorgungsamt, Verbänden,
Vereinen und Organisationen,
bei denen der Verstorbene Mitglied war.

Nur für Witwen oder Witwer:
Vorschusszahlung aus der
laufenden Rente
beantragen (3 Monate).

Steinmetzarbeiten für das
Grab in Auftrag geben.

Gärtnerei beauftragen
für den Blumenschmuck
bei der Trauerfeier.

Eventuell Grabpflege bei
 einer Gärtnerei bestellen.