~ Erdbestattung ~
 
Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man
die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde.
Eine religiös motivierte
Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus
der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum
und Islam gebotenen Bestattungform her.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung
eines Verstorbenen in der Erde die Verwendung eines Sarges vor.
Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung ,nur in einem
Tuch ,ist normalerweise nicht gestattet.
Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften.
Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen
hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich
recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit.


 
Im Christentum ist die Erdbestattung von Beginn an die übliche Form
gewesen. Allerdings galt das nicht für
weltliche und geistliche Würdenträger und Adlige. In Zeiten, in
denen diese noch in Gruften bestattet wurden, wurde ein Sarg in der
Familiengruft neben den anderen gesetzt, auch
Beisetzung genannt. Erst im Laufe
des 20. Jahrhunderts wurde das Abweichen von der Erdbestattung langsam auch
unter Christen gebräuchlich, allerdings in
Form einer Feuerbestattung, nachdem diese zunächst vor allem
von Frei -Denkern propagiert worden war.
Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen
nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem
Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht
mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets
am nächsten Tag begraben wird