~ Erdbestattung ~ |
Unter einer
Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung eines Verstorbenen in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung ,nur in einem Tuch ,ist normalerweise nicht gestattet. Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften. Dies betrifft vor allem die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können, je nach Bodenbeschaffenheit. |
Im Christentum ist die Erdbestattung
von Beginn an die übliche Form gewesen. Allerdings galt das nicht für weltliche und geistliche Würdenträger und Adlige. In Zeiten, in denen diese noch in Gruften bestattet wurden, wurde ein Sarg in der Familiengruft neben den anderen gesetzt, auch Beisetzung genannt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde das Abweichen von der Erdbestattung langsam auch unter Christen gebräuchlich, allerdings in Form einer Feuerbestattung, nachdem diese zunächst vor allem von Frei -Denkern propagiert worden war. Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird |